![]() ENGINEERING-Krause organization in the scope of Development of custom-designed and application-oriented systems and components for Mashines and other prototypes. We are committed to deliver services and products of high quality to our customers. Now, at last, the technology is here. And it’s our turn to evolve. Wir unterstützen unsere Kunden bereits bei der Produktentwicklung. Produkt je nach Projektanforderung wird eigenständig oder nach Spezifikation Bauteile oder Baugruppen für die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten entwickelt. Damit beginnt der Prozess bei uns bereits beim Engineering, also schon bei der Idee und nicht erst bei der Fertigung. Jetzt ist die Technologie endlich da. Wir sind an der Reihe, diese weiterzuentwickeln. Christoph Krause, Dipl.-Ing.(TU) & Associates Industrial CAD 41466 Neuss-Weckhoven / Düsseldorf Ferdinand-von-Lüninck-Weg 16 ☏ Mobil: 0176 57 94 75 27 | ☏ 02131 53 91 719 ✉ [email protected] Ust-Id.Nr. DE 265 388 657 |
Produktentwicklung
Wünschen Sie sich weitere Informationen, dann sprechen Sie mich bitte an. Selbstverständlich rufen ich Sie auch gerne zurück.
24/7 Live Support
ENGINEERING-Krause: Organisation im Rahmen der CAD-Entwicklung kundenspezifischer und anwendungsorientierter Systeme und Komponenten für Maschinen und Prototypen. Ich verpflichte mich, unseren Kunden Dienstleistungen und Produkte von hoher Qualität zu liefern.
Norah Goldman | Sekretariat
Leistungen in der Produktentwicklung:
Innovative Lösungen, kurze Entwicklungszeiten, erfolgreiche Produkte – mit fachübergreifendem Wissen über Physik,
Produktentwicklungsprozesse und Produktionsmethoden.
Innovative Lösungen, kurze Entwicklungszeiten, erfolgreiche Produkte – mit fachübergreifendem Wissen über Physik,
Produktentwicklungsprozesse und Produktionsmethoden.
Patentzeichnungen
Fertigung von technischen Unterlagen für das Deutsche Patent- und Markenamt sowie für das United States Patent and Trademark Office und andere Patentämter weltweit.
Patentzeichnungen werden nach aktuellen Normen und Richtlinien gefertigt und werden in digitalisierter Form dem Patentamt vorgestellt. Auf diesen Zeichnungen werden wichtige für Anmeldung Einzelheiten dargestellt.
Besondere Leistungen umfassen Ausarbeitung des Designs von Medizinprodukten nach Richtlinien 93/42/EWG über Medizinprodukte um bis zum Konformitätserklärung des Herstellers und FDA (Food and Drug Administration) Zulassungsdokumente für US-Markt sowie Patentzeichnungen von medizinisch-technischen Produkten.
Patentzeichnungen werden nach aktuellen Normen und Richtlinien gefertigt und werden in digitalisierter Form dem Patentamt vorgestellt. Auf diesen Zeichnungen werden wichtige für Anmeldung Einzelheiten dargestellt.
Besondere Leistungen umfassen Ausarbeitung des Designs von Medizinprodukten nach Richtlinien 93/42/EWG über Medizinprodukte um bis zum Konformitätserklärung des Herstellers und FDA (Food and Drug Administration) Zulassungsdokumente für US-Markt sowie Patentzeichnungen von medizinisch-technischen Produkten.
Voraussetzungen für Patentzeichnungen
Patent- und Gebrauchsmuster Zeichnungen werden für das Deutsche Patent- und Markenamt, das United States Patent and Trademark Office und andere Patentämter weltweit verwendet.
Patentzeichnungen sollen nach aktuellen Normen und Richtlinien gefertigt werden.
Auf diesen Zeichnungen werden wichtige für Anmeldung Einzelheiten dargestellt.
Einzelne Darstellungen / Ansichten sollen sichtbar und erkennbar hervorgehoben werden.
Bedingung ist es, die Einzelheiten / Ansichten / Darstellungen mit Positionsnummern zu vermerken.
Besonders in der Zusammenstellung sollen die patentierten Details hervorgehoben werden. Darstellung nicht unten Patent genommener Ansichten, die sichtbar nur Standard in der Technik sind, soll vereinfacht werden.
Alle Patentzeichnungen sollen in digitalisierter Form dem Patentamt vorgestellt werden.
Voraussetzungen für Patentzeichnungen
1. Abbildungsfläche: max. 26,2 x 17 cm.
2. Hoch- oder Querformat ist erlaubt.
3. Ränder: oben 2,5 cm / unten 1 cm / Seitenrand 2,5 cm / rechter Rand 1,5 cm.
4. Konturen in der Farbe Schwarz anwenden. Strichstärke soll genau wie in
genormten technischen Zeichnungen sein.
5. Graue, schattierte Flächen von CAD-System sind nicht erlaubt.
6. Schattierungen von Schnittlinien, Brüchen sollen als dünne Linien dargestellt werden.
7. Durchführung von Positionsnummern und Bezugslinien mit Hinweisen sollen nicht
durch schraffierte Kanten des Werkstücks bedeckt werden.
8. Gescannte Zeichnungen, die verkleinert werden, sollen immer eine lesbar
sichtbare Zeichnung beinhalten.
9. Minimum Höhe der Beschriftung soll 3,2 mm sein. Bestens jedoch Normen von
technischen Zeichnungen halten.
10. Keine Sonderzeichen, die nach dem Konvertieren nicht lesbar werden, nicht verwenden.
Voraussetzungen für Patentzeichnungen
Patent- und Gebrauchsmuster Zeichnungen werden für das Deutsche Patent- und Markenamt, das United States Patent and Trademark Office und andere Patentämter weltweit verwendet.
Patentzeichnungen sollen nach aktuellen Normen und Richtlinien gefertigt werden.
Auf diesen Zeichnungen werden wichtige für Anmeldung Einzelheiten dargestellt.
Einzelne Darstellungen / Ansichten sollen sichtbar und erkennbar hervorgehoben werden.
Bedingung ist es, die Einzelheiten / Ansichten / Darstellungen mit Positionsnummern zu vermerken.
Besonders in der Zusammenstellung sollen die patentierten Details hervorgehoben werden. Darstellung nicht unten Patent genommener Ansichten, die sichtbar nur Standard in der Technik sind, soll vereinfacht werden.
Alle Patentzeichnungen sollen in digitalisierter Form dem Patentamt vorgestellt werden.
Voraussetzungen für Patentzeichnungen
1. Abbildungsfläche: max. 26,2 x 17 cm.
2. Hoch- oder Querformat ist erlaubt.
3. Ränder: oben 2,5 cm / unten 1 cm / Seitenrand 2,5 cm / rechter Rand 1,5 cm.
4. Konturen in der Farbe Schwarz anwenden. Strichstärke soll genau wie in
genormten technischen Zeichnungen sein.
5. Graue, schattierte Flächen von CAD-System sind nicht erlaubt.
6. Schattierungen von Schnittlinien, Brüchen sollen als dünne Linien dargestellt werden.
7. Durchführung von Positionsnummern und Bezugslinien mit Hinweisen sollen nicht
durch schraffierte Kanten des Werkstücks bedeckt werden.
8. Gescannte Zeichnungen, die verkleinert werden, sollen immer eine lesbar
sichtbare Zeichnung beinhalten.
9. Minimum Höhe der Beschriftung soll 3,2 mm sein. Bestens jedoch Normen von
technischen Zeichnungen halten.
10. Keine Sonderzeichen, die nach dem Konvertieren nicht lesbar werden, nicht verwenden.
Your browser does not support viewing this document. Click here to download the document.